FAQ
Herzlich Willkommen auf der FAQ Seite unserer Hausverwaltung. Hier haben wir für Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Hausverwaltung zusammengestellt.
FAQ
Eine Hausverwaltung ist ein Dienstleistungsunternehmen, das im Auftrag von Eigentümern oder Eigentümergemeinschaften die Verwaltung von Immobilien übernimmt. Zu den Aufgaben einer Hausverwaltung gehören unter anderem die kaufmännische und technische Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Eine professionelle Hausverwaltung kann Ihnen als Eigentümer viele Vorteile bringen. Durch die Übertragung der Verwaltungstätigkeiten auf ein erfahrenes Unternehmen können Sie sich entlasten und Zeit sowie Nerven sparen. Eine Hausverwaltung übernimmt die Betreuung Ihrer Immobilie von der Vermietung über die Mietverwaltung bis hin zur Instandhaltung und Sanierung.
Eine Hausverwaltung bietet in der Regel eine breite Palette an Leistungen an, die je nach Bedarf des Eigentümers variieren können. Dazu gehören unter anderem die Vermietung von Immobilien, die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, die Organisation von Reparaturen und Instandhaltungen sowie die Erstellung von Jahresabrechnungen und Berichten.
Die Kosten für eine Hausverwaltung sind je nach Leistungsumfang und Art der Immobilie unterschiedlich. In der Regel orientieren sich die Kosten am Umfang der Verwaltungstätigkeiten. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Eine WEG-Verwaltung ist eine spezielle Form der Hausverwaltung, die sich auf die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert hat. Zu den Aufgaben einer WEG-Verwaltung gehören unter anderem die Durchführung von Eigentümerversammlungen, die Erstellung von Wirtschaftsplänen und die Abwicklung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.
Pro Jahr veranstaltet der Verwalter eine ordentliche Versammlung aller Eigentümer der Immobilie. Diese Versammlung soll dazu dienen die Wünsche und den Willen der Gemeinschaft festzulegen.
Zudem stellt der Hausverwalter die Betriebskostenabrechnung und den Wirtschaftsplan vor und die Gemeinschaft entlastet den Verwalter. Darüberhinaus werden gegebenenfalls anstehende Instandhaltung- bzw. Modernisierungsmaßnahmen beschlossen.
Es liegt weiter in der Verantwortung des Verwalters die Eigentümer über spezifische Gesetzesänderungen und sonstige Neuigkeiten zu informieren.
Alle besprochenen Punkte werden protokolliert und im Anschluss an die Eigentümerversammlung wird eine Niederschrift an alle Eigentümer versandt.
Gibt es eine Angelegenheit, die dringend zu besprechen oder zu beschließen ist, kann der Verwalter eine außerordentliche Eigentümerversammlung zusätzlich zu der jährlichen, ordentlichen Versammlung einberufen.
Ebenso können die Eigentümer eine außerordentliche Versammlung einberufen.
Gemäß § 24 Abs.2 WEG müssen dies mindestens 25 % der Wohnungseigentümer beantragen.
Die Zusammenarbeit mit einer Hausverwaltung beginnt in der Regel mit einem ersten Beratungsgespräch, in dem die Bedürfnisse des Eigentümers besprochen werden. Anschließend wird ein individuelles Angebot erstellt, das die gewünschten Leistungen und die Kosten enthält. Nach Auftragserteilung beginnt die Hausverwaltung mit der Verwaltung der Immobilie und steht dem Eigentümer bei Fragen und Anliegen jederzeit zur Verfügung.